Sachkundiger Fachbetrieb für Brandschutztüren am Niederrhein

Brandschutztüren und Feststellanlagen im Kreis Kleve und Umgebung prüfen und warten lassen

Für Unternehmen, Kliniken, Pflegeheime und öffentliche Gebäude am Niederrhein: Prüfung, Wartung und Mängelbeseitigung an Brandschutz-, Rauchschutz- und Fluchtwegtüren vom zertifizierten Fachbetrieb.

  • Zertifiziert für Feststellanlagen von vier Herstellern
  • Prüfung, Protokoll und Mängelbeseitigung für sichere Fluchtwege
  • Erfahrung mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Ihre Pflichten als Betreiber

Brandschutztüren müssen im Ernstfall funktionieren und die Verantwortung dafür liegt beim Betreiber

Eine Brandschutztür hält Feuer und Rauch nur dann auf, wenn sie vollständig schließt. Fällt bei der Brandschau oder im Schadensfall ein Mangel auf, zählt, ob Prüfung und Wartung lückenlos nachgewiesen sind.

  • Offen gehaltene Brandschutztüren

    Wo Türen im Alltag offen stehen müssen, braucht es eine zugelassene Feststellanlage. Keile und Haken sind unzulässig, denn im Brandfall zieht der Rauch ungehindert in Flure und Fluchtwege.

  • Feststellanlagen ohne Abnahme

    Eine nachgerüstete Feststellanlage darf erst genutzt werden, wenn eine zertifizierte Fachkraft sie abgenommen hat. Fehlt diese Abnahme, gilt die Tür als mangelhaft.

  • Fehlende oder lückenhafte Nachweise

    Ohne dokumentierte Abnahme und wiederkehrende Prüfung lässt sich im Schadensfall nicht belegen, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben wurde.

  • Angebote, die wochenlang ausbleiben

    Die Mängelliste aus der Prüfung liegt vor, doch das Angebot für die Beseitigung lässt auf sich warten und Rückfragen bleiben unbeantwortet.

  • Mängel, die liegen bleiben

    Eine Prüfung ohne anschließende Instandsetzung hilft wenig, denn jeder offene Mangel bleibt ein Sicherheitsrisiko bis zur nächsten Prüfung.

Brandschutztür mit Obentürschließer in einem Kellerflur
Die Ausgangslage

Viele Betreiber in Kleve und am Niederrhein haben zwar einen Prüfdienst, bekommen nach der Prüfung aber kein Angebot oder warten monatelang auf die Mängelbeseitigung.

Leistungen im Brandschutz

Von der Erstinbetriebnahme bis zur jährlichen Prüfung ist alles abgedeckt

Ob neue Brandschutztür, nachgerüstete Feststellanlage oder der komplette Türbestand eines Krankenhauses: FRAWIMO übernimmt die Arbeiten, die für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb nötig sind, und dokumentiert alles nachvollziehbar.

  • Erstinbetriebnahme von Feststellanlagen

    Eine Feststellanlage darf erst genutzt werden, wenn eine zertifizierte Fachkraft sie abgenommen hat. FRAWIMO ist dafür bei Hekatron, Hörmann, GEZE und dormakaba zertifiziert und dokumentiert die Abnahme vollständig.

  • Jährliche Prüfung

    Wiederkehrende Prüfung von Brand- und Rauchschutztüren, Fluchtwegtüren, Feststellanlagen sowie kraftbetätigten Türen und Toren, mit Prüfprotokoll und Prüfplakette an jeder Tür.

  • Mängelbeseitigung und Reparatur

    Festgestellte Mängel werden zeitnah angeboten und abgearbeitet, auch wenn die Prüfung von einer anderen Firma stammt. So ist Ihr Türbestand schnell wieder in Ordnung.

  • Lieferung und Montage

    T30-Brandschutztüren, Rauchschutztüren mit Rauchschutzdichtung, Fluchtwegtüren mit Panikbeschlag sowie Stahl- und Mehrzwecktüren werden objektbezogen geliefert und nach Zulassung eingebaut, inklusive dokumentierter Abnahme.

  • Wartungsverträge

    Mit einem Wartungsvertrag sind Prüfung und Wartung jedes Jahr fest eingeplant. Sie müssen sich nicht selbst um Termine kümmern und haben die Nachweise immer aktuell.

  • Nachrüstung und Beratung

    Bestehende Türen lassen sich oft mit Feststellanlage, neuem Schließer oder Schließfolgeregelung nachrüsten. Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, klärt die Beratung vor Ort.

Der Unterschied im Alltag

So verändert sich Ihr Brandschutz mit einem verlässlichen Fachbetrieb an Ihrer Seite

Der Unterschied zeigt sich meist in den Wochen nach der Prüfung, wenn es darum geht, ob Mängel tatsächlich behoben und sauber dokumentiert werden.

Vorher

Prüfung ohne Nachsorge

  • Mängelliste ohne Angebot zur Beseitigung
  • Wochenlanges Warten auf eine Rückmeldung
  • Unklar, welche Tür wieder in Ordnung ist
  • Keile und Haken an Brandschutztüren

Ihr Status nach der Prüfung

AngebotAusstehend
Offene MängelUnklar
NachweisLückenhaft

Sicherheitsrisiko im Alltag, bei der Brandschau und im Schadensfall

Nachher

Mit FRAWIMO an Ihrer Seite

  • Angebot zeitnah nach der Prüfung
  • Mängel zügig und fachgerecht behoben
  • Jede Tür im Prüfprotokoll erfasst
  • Zugelassene Feststellanlagen, wo Türen offen stehen

Ihr Status nach der Prüfung

AngebotZeitnah
Offene MängelBehoben
NachweisVollständig

Plakette, Protokoll und Ruhe bis zur nächsten Prüfung

Die Prüfung im Detail

Worauf FRAWIMO bei jeder Brandschutztür genau achtet

Eine Brandschutztür kann auf den ersten Blick einwandfrei wirken und trotzdem im Ernstfall versagen. Deshalb wird jede Tür nach einem festen Ablauf geprüft und jeder Punkt landet nachvollziehbar im Protokoll.

Zweiflügelige Brandschutztür mit Türschließern und Schließfolgeregelung
  • Zulassung und Kennzeichnung

    Passen Tür, Zarge und Zubehör zur Zulassung und ist das Kennzeichnungsschild vorhanden?

  • Türschließer und Schließfolge

    Schließt die Tür aus jeder Öffnungsstellung selbstständig und schließen zweiflügelige Türen in der richtigen Reihenfolge?

  • Dichtungen und Spaltmaße

    Sind Dichtungen und Brandschutzschaum unbeschädigt und die Spalte so, dass kein Rauch durchdringt?

  • Beschläge und Schlösser

    Funktionieren Bänder, Drücker, Schloss und an Fluchtwegtüren die Panikfunktion leichtgängig und sicher?

  • Feststellanlage mit Auslösung

    Lösen Rauchschalter und Handtaster aus und gibt der Haftmagnet die Tür zuverlässig frei?

  • Protokoll und Prüfplakette

    Jede Tür wird im Prüfprotokoll erfasst und erhält ihre Plakette, damit der Nachweis jederzeit vorliegt.

Geprüft wird nach den geltenden Normen und Richtlinien

Feststellanlagen werden nach DIN 14677 und kraftbetätigte Türen und Tore nach ASR A1.7 mindestens einmal im Jahr geprüft.
  • DIN 14677
  • DIN EN 14637
  • DIN EN 14600
  • DIN EN 16034
  • DIN 18093
  • ASR A1.7
  • DGUV
  • EG-Maschinenrichtlinie
  • DIBt-Richtlinien
Für wen FRAWIMO arbeitet

Brandschutz für Gebäude, in denen es auf jede einzelne Tür ankommt

FRAWIMO betreut am Niederrhein Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Kliniken und Pflegeheime. Viele unserer Kunden haben gleich mehrere Gebäude und schätzen es, für alle Türen einen festen Ansprechpartner zu haben.

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

    Wo Menschen im Notfall nicht selbst fliehen können, müssen Brandabschnitte zuverlässig schließen. Hier wird besonders genau geprüft, denn mit der Unterschrift unter dem Protokoll übernimmt man Verantwortung.

    • Kliniken
    • Pflegeheime
  • Öffentliche Gebäude und Kommunen

    Schulen, Verwaltungen und Kitas haben oft einen großen Türbestand mit festen Prüfintervallen. Gefragt sind dann ein verlässlicher Zeitplan, saubere Dokumentation und Mängel, die zügig behoben werden.

    • Schulen
    • Verwaltung
    • Kitas
  • Gewerbe und Industrie

    In Hallen, Lagern und Bürogebäuden treffen Brandschutztüren auf kraftbetätigte Tore. Beides prüft FRAWIMO in einem Termin und die Mitarbeiter können sich darauf verlassen, dass im Ernstfall alles funktioniert.

    • Produktion
    • Lager
    • Büro

Zertifiziert für die Inbetriebnahme von Feststellanlagen

  • Hekatron
  • Hörmann
  • GEZE
  • dormakaba
Projekte im Brandschutz

Prüfungen und Inbetriebnahmen am Niederrhein

Ein Einblick in Arbeiten an Brandschutztüren, Feuerschutzabschlüssen und Feststellanlagen. Da wir auch die Montage für andere Lieferanten übernehmen, stammen einige dieser Projekte aus solchen Aufträgen.

    So läuft die Zusammenarbeit

    Vom ersten Anruf bis zum Angebot in vier klaren Schritten

    Ob es um die jährliche Prüfung, eine Reparatur oder ein neues Tor geht: Der Weg zu FRAWIMO ist kurz und Sie wissen bei jedem Schritt, wie es weitergeht.

    1. 01

      Anruf oder Anfrage

      Sie melden sich telefonisch oder über das Anfrageformular und schildern kurz Ihr Anliegen, ganz gleich ob es um eine Tür oder ein Tor geht.

    2. 02

      Erstgespräch am Telefon

      Gemeinsam klären Sie, um welche Türen oder Tore es geht und was ansteht, ob Prüfung, Wartung, Reparatur oder ein Neueinbau in Ihrem Objekt.

    3. 03

      Termin bei Ihnen vor Ort

      Wir sehen uns die Situation persönlich bei Ihnen vor Ort an und beraten Sie zur passenden Lösung. Der Termin ist kostenlos und unverbindlich.

    4. 04

      Ihr individuelles Angebot

      Sie erhalten zeitnah ein Angebot, das genau auf Ihr Objekt zugeschnitten ist. Nach Ihrer Zusage folgt die Ausführung zum vereinbarten Termin.

    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zum Brandschutz

    • Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür im Alltag offen und schließt sie automatisch, sobald ein Rauchschalter auslöst. Damit sie genutzt werden darf, muss eine zertifizierte Fachkraft sie nach dem Einbau abnehmen. FRAWIMO ist dafür bei mehreren Herstellern zertifiziert. Stellen Sie einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, dann klären wir, um welche Anlage es bei Ihnen geht.

    • Feststellanlagen müssen nach DIN 14677 mindestens einmal im Jahr von einer Fachkraft geprüft und gewartet werden, kraftbetätigte Türen nach ASR A1.7 ebenfalls jährlich. Für Feuer- und Rauchschutztüren gelten zusätzlich die Vorgaben aus Zulassung und Herstellerangaben. Stellen Sie jetzt eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, dann besprechen wir die Intervalle für Ihren Bestand im kostenlosen Erstgespräch.

    • Alle Mängel werden im Prüfprotokoll festgehalten und Sie erhalten zeitnah ein Angebot für die Instandsetzung. Nach Ihrer Freigabe werden die Punkte abgearbeitet und dokumentiert. Stellen Sie einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, dann besprechen wir beim Termin vor Ort, wie das bei Ihrem Türbestand aussieht.

    • Ja. Mit einem Wartungsvertrag sind Prüfung und Wartung jedes Jahr fest eingeplant und Sie müssen sich nicht selbst um die Termine kümmern. Stellen Sie jetzt eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, dann legen wir den passenden Umfang für Ihre Gebäude im Erstgespräch fest.

    • Ja. Türen in Flucht- und Rettungswegen müssen sich im Ernstfall jederzeit von innen öffnen lassen, oft über Panikbeschläge, und dürfen nicht blockiert oder unzulässig verschlossen sein. Bei der Prüfung kontrollieren wir deshalb Beschläge, Schließer und Kennzeichnung genauso wie bei jeder Brandschutztür. Stellen Sie einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

    • In vielen Fällen ja, sofern Tür und Zulassung dafür geeignet sind. Die Feststellanlage muss zur Tür passen und wird nach dem Einbau von einer zertifizierten Fachkraft abgenommen, erst dann darf die Tür im Alltag offen stehen. Stellen Sie einfach eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

    Prüfung und Wartung

    Lassen Sie Ihre Brandschutztüren von einem Fachbetrieb prüfen, der auch die Mängel behebt.

    Ob anstehende Jahresprüfung, offene Mängel aus einem alten Protokoll oder eine neue Feststellanlage: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.